RA Christoph Werner

Rechtsanwalt Christoph Werner studierte an der Universität Mannheim Politikwissenschaften, Geschichte und Rechtswissenschaften. Seit dem Jahr 1997 ist er in seiner eigenen Kanzlei in Schifferstadt als Rechtsanwalt tätig.

 

Sie erreichen Rechtsanwalt Werner unter

FON +49 (0) 6235 - 347 84 07
FAX +49 (0) 6235 - 347 84 08

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

Insolvenzberatung & Schuldnerberatung in Rheinland-Pfalz

Rechtsanwalt Christoph Werner steht Ratsuchenden mit Schulden und finanziellen Problemen kompetent im Rahmen seiner anwaltlichen Schuldnerberatung bzw. Insolvenzberatung zur Seite. Im Laufe seiner Anwaltstätigkeit hat er seit 2001 mehrere hundert Insolvenzverfahren (Privatinsolvenz- sowie Regelinsolvenzverfahren) begleitet.

 

Anwaltliche Schadenregulierung bei Unfällen 

Zeitaufwändig und nervtötend ist es, sich selbst mit der Unfallabwicklung zu befassen. Überlassen Sie dies uns. Wir kümmern uns um Sie! Haben Sie den Unfall nicht verschuldet muss die gegnerische Versicherung auch die Kosten unserer Beauftragung tragen. Verkehrsrechtsschutzversicherungen springen immer ein. 

Ruft der gegnerische Haftpflichtversicherer an, wird er sich um seine eigenen Belange bemühen. Nicht um Sie!

Neben der Unfallregulierung stehen wir Ihne bei allen verkehrsrechtlichen Problemen zur Seite. Insbesondere den Verkehrsstraftaten und Bußgeldsachen gilt unser besonderes Interesse.

 

Mietrechtliche Beratung

Im Mietrecht gehören das Entwerfen von Mietverträgen, die Vertretung bei einer Mietvertragskündigung und in Gerichtsverfahren zu den anwaltlichen Tätigkeiten. Bei folgenden Fragen helfen wir gerne weiter :

  • Abstandszahlung
  • Nachmieter
  • Betreten der Wohnung druch den Vermieter oder andere Personen (z.B. Handwerker)
  • Nebenkosten (Betriebskosten) Abrechnungen
  • Einbauten/Umbauten des Mieters
  • Nutzung der Wohnung
  • Feuchtigkeitsschäden wie z.B. Schimmel
  • Haustiere
  • Räumungs- und Vollstreckungsschutz
  • Mietkaution
  • Rückgabe der Mietsache
  • Kleine Reparaturen
  • Schönheitsreparaturen/Renovierung während der Mietdauer und bei Auszug
  • Kündigung Mietvertrag
  • Tod des Mieters
  • Lärm
  • Untermieter
  • Mietminderung z.B. bei  Mietmängel
  • Verkauf der Mietsache
  • Erhöhung der Miete
  • Verjährung